Ab sofort gibt es bei uns von Montag - Donnerstag zwischen 12:00 - 14:00 Uhr eine Mittagswäsche zum Angebotspreis!
Unsere Textilwaschstraße ist auf dem neusten Stand der Technik.
Dank ihrer sensibel eingestellten Sensoren, sowie der weichen Textil-Waschlappen, ist die Waschstraße sehr schonend zu ihrem Lack. Dank der ideal abgestimmten Chemie, wird der schmale Grad zwischen bestem Waschergebnis sowie Lackschonung erreicht.
Unsere Waschprogramme sind für jede Situation optimal ausgelegt.
Ob Basispflege oder unsere Hochglanzpflege, für jeden Geldbeutel ist etwas dabei
Bei uns können Sie Ihr Fahrzeug bereits ab 9,95 € Waschen
Unsere Autowäschen
Basis
9,95€
- Einfache Hochdruckvorwäsche
- 2-fache Felgenreinigung
- Schaumpflege
- Heißlufttrocknung
- + 2-fache Textiltrocknung
Glanzschutz
13,95€
- Einfache Hochdruckvorwäsche
- 2-fache Felgenreinigung
- Schaumpflege
- Heißwachs
- Lackversieglung
- Heißlufttrocknung
- + 2-fache Textiltrocknung
Rundum
15,95€
- Intensive Hochdruckvorwäsche
- 2-fache Felgenreinigung
- Schaumpflege
- Heißwachs
- Lackversieglung
- Unterbodenpflege
- Heißlufttrocknung
- + 2-fache Textiltrocknung
Extra
manuelle Felgenwäsche
5,00€
- Info: Gegen Aufpreis erhalten Sie bei der Basis, Glanzschutz sowie Rundum Wäsche auch eine manuelle Felgenwäsche.
Hochglanz
Exklusiv bei Aral
18,95€
- Intensive Hochdruckvorwäsche
- 3-fache Felgenreinigung + Intensivreiniger
- Schaumpflege
- Glanzpolitur mit Lotoseffekt
- Lackversieglung
- Unterbodenpflege
- Heißlufttrocknung
- + 2-fache Textiltrocknung
- Gegen Aufpreis
- Hochglanz + Nanoversiegelung (Lotoseffekt, Easy-to-Clean-Effekt, Korrosionsschutz)
Extra
Unterbodenpflege
2,00€
- Info: Gegen Aufpreis erhalten Sie bei der Basis sowie Glanzschutzwäsche auch eine Unterbodenpflege.
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
§ 1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
§ 2. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehöhren, (z.B. Spoiler, Antenne o.ä.) verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 3. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
§ 4. Der Kunde/Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
§ 5. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.